Das können Sie von uns erwarten:
Hilfe und Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften:
Unsere Experten bieten umfassende Unterstützung bei der rechtmäßigen Umsetzung der Datenschutzvorschriften. Hierbei prüfen wir nicht nur, ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern stehen Ihnen auch beratend zur Seite, um etwaige Optimierungspotenziale aufzuzeigen.
Relevante Artikel der DSGVO: Artikel 5, Artikel 6, Artikel 13, Artikel 30
Prüfung der notwendigen IT-Sicherheit:
Wir überprüfen die IT-Sicherheitsmaßnahmen Ihres Unternehmens, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten effektiv geschützt sind. Dies beinhaltet die Evaluierung von Firewalls, Verschlüsselungstechnologien und anderen Sicherheitsvorkehrungen.
Relevante Artikel der DSGVO: Artikel 32
Prüfung der Qualität der technischen Infrastruktur hinsichtlich Datenschutz:
Die technische Infrastruktur wird daraufhin analysiert, ob sie den Datenschutzstandards entspricht. Wir empfehlen Anpassungen, um sicherzustellen, dass Datenschutzprinzipien eingehalten werden.
Relevante Artikel der DSGVO: Artikel 5, Artikel 25
Schulung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit:
Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Datenschutz und IT-Sicherheit zu schärfen. Dadurch minimieren wir das Risiko von Datenschutzverletzungen durch menschliche Fehler.
Relevante Artikel der DSGVO: Artikel 5, Artikel 39
Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Bundesdatenschutzgesetz:
Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter über ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz informiert sind und diese auch verstehen.
Relevante Artikel der DSGVO: Artikel 6, Artikel 24
Erstellung und Pflege der vorgeschriebenen Datenschutzerklärungen:
Wir erstellen und pflegen Ihre Datenschutzerklärungen, um Transparenz gegenüber Ihren Kunden und Partnern zu gewährleisten.
Relevante Artikel der DSGVO: Artikel 12, Artikel 13, Artikel 14
Erstellung und Pflege des internen Verarbeitungsverzeichnisses:
Das interne Verarbeitungsverzeichnis wird von uns erstellt und gepflegt, um die internen Abläufe im Umgang mit personenbezogenen Daten transparent zu dokumentieren.
Relevanter Artikel der DSGVO: Artikel 30
Erstellung und Pflege des Verfahrensverzeichnisses für Jedermann:
Wir sorgen für die Erstellung und Pflege des Verfahrensverzeichnisses für Jedermann, um die Öffentlichkeit über die Datenverarbeitungstätigkeiten zu informieren.
Relevanter Artikel der DSGVO: Artikel 30
Beantwortung von Datenschutzfragen von Mitarbeitern und Betroffenen:
Unsere Experten stehen für die Beantwortung von Datenschutzfragen zur Verfügung, sowohl für Ihre Mitarbeiter als auch für Betroffene.
Relevanter Artikel der DSGVO: Artikel 12, Artikel 15
Anfrage von Aufsichtsbehörden:
Im Falle von Anfragen von Aufsichtsbehörden übernehmen wir die Kommunikation und stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen bereitgestellt werden.
Relevanter Artikel der DSGVO: Artikel 31
Qualifizierung, Zertifizierung, Weiterbildungen:
Als unabhängiger europäischer Anbieter sind wir hochqualifiziert und orientieren uns an den strengen europäischen Datenschutzrichtlinien. Unsere fortlaufende Qualifizierung und Zertifizierung gewährleisten, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen im Datenschutz sind.
Sicherheit bei allen relevanten Aufgaben:
Die Umsetzung der DSGVO ist komplex, insbesondere für kleine Unternehmen. Mit uns als externem Datenschutzbeauftragten profitieren Sie von der rechtmäßigen Erfüllung aller Aufgaben gemäß DSGVO und erhalten die Sicherheit, dass Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen geschützt ist.
Überzeugen Sie sich von unserer Seriosität:
Wir bieten nicht nur fachliche Expertise, sondern auch umfassenden Kundenservice, starke Referenzen und eine transparente Preisstruktur. Unsere Dienstleistungen gewährleisten eine kompetente Beratung auf allen Ebenen.
Warum überhaupt ein Datenschutzbeauftragter (DSB)?
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist in vielen Fällen verpflichtend, insbesondere wenn Ihr Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter hat. Selbst bei kleineren Unternehmen lohnt sich die Überlegung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, insbesondere wenn regelmäßig mit sensiblen Kundendaten gearbeitet wird.
Sicherheit durch externen DSB gewinnen:
Externe Datenschutzbeauftragte verhindern Datenschutzprobleme, bieten fachliche Kompetenz und übernehmen alle Pflichten ohne festen Bestandteil Ihres Unternehmens zu sein.
Starke Kommunikation bei externer Lösung:
Die Kommunikation mit externen Datenschutzbeauftragten gestaltet sich trotz räumlicher Distanz unkompliziert. Wir sichern Ihnen eine schnelle und transparente Kommunikation zu, unterstützt durch moderne Technologien.
Unkomplizierte Übernahme aller Auskunftspflichten:
Externe Datenschutzbeauftragte übernehmen sämtliche Auskunftspflichten und dokumentieren diese formal korrekt. Dies entlastet Ihr Unternehmen und ermöglicht eine Fokussierung auf das Tagesgeschäft.
Unsere Beratung und Unterrichtung:
Richtet sich an alle Mitarbeiter, um ein Bewusstsein für Datenschutz zu schaffen und sicherzustellen, dass jeder die neuen DSGVO-Vorschriften einhält.
Wie genau läuft die Bestellung des DSB ab?
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Beratungsgespräch:
- Gemeinsame Ermittlung des Bedarfs und Auswahl des passenden Datenschutz-Pakets.
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Vertragsabschluss:
- Transparente Konditionen werden im Dienstleistervertrag festgehalten.
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Bestandsaufnahme:
- Analyse der aktuellen Datenschutzsituation im Unternehmen.
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Fortlaufende Pflichtenerfüllung:
- Umsetzung aller Pflichten gemäß DSGVO, Optimierung der Abläufe und Empfehlungen für die Zukunft.
Wir bieten Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine effiziente und praxisnahe Umsetzung aller Datenschutzaspekte. Zögern Sie nicht, uns für eine erste Beratung zu kontaktieren und gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Datenschutzbedarf zu finden. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Datenschutzinteressen umfassend vertritt.