Betroffenenanfragen Art. 12 bis 23

Betroffenenanfragen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ein Leitfaden für Unternehmen

Einleitung:

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt großen Wert auf den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Ein zentraler Aspekt dieses Schutzes ist das Recht der Betroffenen, Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten.

Die Artikel 12 bis Artikel 22 der DSGVO regeln dieses Recht und etablieren einen klaren Rahmen für Betroffenenanfragen. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Bestimmungen und zeigen auf, wie Unternehmen diesen Anfragen effektiv begegnen können.

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Artikel 12: Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Der Artikel 12 legt den Grundstein für transparente und leicht zugängliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Unternehmen sind verpflichtet, klare und präzise Informationen bereitzustellen, um Betroffene darüber zu informieren, wie ihre Daten verarbeitet werden.

Artikel 13 und 14: Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person und bei unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Offenlegung

Die Artikel 13 und 14 regeln die Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen die betroffene Person über verschiedene Aspekte der Datenverarbeitung informieren, einschließlich des Verarbeitungszwecks, der Rechtsgrundlage und der Speicherdauer.

Artikel 15: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 ermöglicht es Betroffenen, von Unternehmen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet werden. Zudem können sie Informationen über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, Empfänger und die geplante Speicherdauer verlangen.

Artikel 16 bis 18: Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Die Artikel 16 bis 18 gewähren Betroffenen das Recht auf Berichtigung falscher Daten, Löschung von unzulässig verarbeiteten Daten und Einschränkung der Verarbeitung unter bestimmten Bedingungen. Unternehmen müssen diesen Anfragen nachkommen, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe für die Ablehnung vor.

Artikel 19: Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Im Falle einer Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sind Unternehmen verpflichtet, alle Empfänger dieser Daten über die erfolgten Änderungen zu informieren, es sei denn, dies ist unmöglich oder erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.

Artikel 20: Recht auf Datenübertragbarkeit

Betroffene haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln.

Artikel 21: Widerspruchsrecht

Der Artikel 21 gewährt Betroffenen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

Artikel 22: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Betroffene haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

Fazit: Die Betroffenenanfragen nach den Artikeln 12 bis 23 der DSGVO stellen eine wesentliche Komponente im Datenschutz dar und ermöglichen es den Einzelpersonen, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die ordnungsgemäße Bearbeitung dieser Anfragen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch das Vertrauen der Kunden stärkt und das Risiko von Datenschutzverletzungen minimiert. Ein proaktiver und transparenter Umgang mit Betroffenenanfragen ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, das Vertrauen der Kunden zu stärken und sich als datenschutzfreundliches Unternehmen zu positionieren.